Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Eigentümer und Eigentümergemeinschaft. Wir werden für Sie als Mandanten die wichtigen Sachverhalte präzise herauszuarbeiten und in Ihrem Interesse anwenden. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die durch die Anfechtungsklage angegriffen werden können. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Notfristen im Wohnungseigentumsgesetz, so dass eine schnelle rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussicht einer Klage unabdingbar ist.
Ihr Ansprechpartner für das Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Lars Otte