Energierecht für Grundversorger
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Energierechts für Energieversorgungsunternehmen tätig. Damit zählt dieses Fachgebiet zu unseren Kernkompetenzen. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende juristische Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Energierechts, sowohl punktuell als auch im Rahmen einer kontinuierlichen Begleitung ihrer Tätigkeit im Tagesgeschäft. Unsere Kanzlei betreut Mandanten hauptsächlich in Norddeutschland. Als fachkundiger Ansprechpartner bieten wir eine hochspezialisierte Rechtsberatung an. Ob Vertragswesen, Einreichung oder Abwehr von Klagen - wir stehen ihnen mit der Kompetenz und Expertise unserer Rechtsanwälte zur Seite.
Von Beginn seiner Laufbahn an war das Energierecht eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Otte. Er ist seitdem Ansprechpartner für alle energierechtlichen Belange in unserer Kanzlei. In den vergangenen Jahren wurden bereits hunderte hauptsächlich gerichtliche Rechtsstreitigkeiten von ihm erfolgreich für unsere Mandanten geführt.
Im Bereich des Energierechts vertreten wir ausschließlich die Unternehmensseite, insbesondere Grundversorgungsunternehmen.
Ihre Ansprechpartner für das Energierecht ist Rechtsanwalt Lars Otte