Mietrecht für Mieter
Von Beginn an war ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit das Mietrecht. In zahlreichen Prozessen konnten wir hochspezialisierte Kenntnisse sammeln und weitergeben.
Bei der Begründung eines Mietverhältnisses helfen wir mit Vertragsentwürfen, die dem Zweck dienen, spätere Unklarheiten im Verlaufe des Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung zu vermeiden. Auch prüfen wir Mietverträge, um rechtzeitig auf mögliche Problembereiche hinweisen zu können.
Während des Bestehens des Mietverhältnisses beraten wir über den Umfang der Rechte und helfen bei der Durchsetzung dieser. Insbesondere bei Durchführung von Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ist eine Beratung zur Vermeidung von Nachteilen oft hilfreich. Wir prüfen daher die Rechtmäßigkeit von Modernisierungsankündigungen und helfen bei dem Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen.
Auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen kommt es häufig zu Problemen, die vornehmlich bei den Fragen der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und zur Herstellung des ursprünglichen Zustands begründet liegen. Auch in diesem Bereich geht es oft um Probleme von erheblichem wirtschaftlichen Ausmaß. Bei der einseitigen Beendigung (Kündigung) des Mietvertrages – sei es durch den Vermieter oder den Mieter – ist oft zu klären, ob die (ggf. fristlose) Kündigung wirksam ist und wie man sich dagegen wehren kann.
Zum privaten Mietrecht gehört vor allem die
- Prüfung einer Kündigung oder
Räumung , - Prüfung einer Mieterhöhung,
- die Rückforderung einer Kaution,
- sämtliche Fragen betreffend Schönheitsreparaturen und Mängel sowie
- die Prüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.
- einer Befristung oder vorzeitigen Vertagsbeendigung,
- eines Optionsrechtes,
- wegen der Umsatzsteuer oder
- wegen des Nutzungsumfangs sowie Werbemaßnahmen anzuraten.
Im Gewerberaummietverhältnis ist eine Beratung oder Vertretung wegen
Im Mietrecht vertreten wir ausschließlich die Mieterseite.
Ihr Ansprechpartner für privates und gewerbliches Mietrecht ist Rechtsanwalt Lars Otte