Erbrecht
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. War kein Testament oder Erbvertrag wirksam errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt und kennt den Fiskus, der eine juristische Person ist, als Erben nur dann, wenn kein Angehöriger gefunden wurde.
Zum Erbrecht gehört vor allem die
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
- Beantragung eines Erbscheins,
- Ausschlagung einer Erbschaft,
- Erbauseinandersetzungen;
- Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Erbrecht ist Rechtsanwalt Lars Otte