Das Familienrecht umfasst hauptsächlich die Bereiche Kindschaftsrecht (Sorge- und Umgangsrecht), Kindes- und Ehegattenunterhalt, Güterrecht (Zugewinnausgleich, Hausratsteilung), Scheidungsrecht, Nichtehelichenrecht, Abstammung, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und das Gewaltschutzgesetz (Wohnungszuweisungen, Näherungsverbote, Stalking).

Wir klären für Sie sämtliche Fragen und Probleme im Rahmen von Beratung, außergerichtlicher Korrespondenz bis zur Vertretung beim Familiengericht.

Daneben beraten wir Sie bei Vertragsgestaltungen: z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Familienrecht ist Rechtsanwältin Birgitt Lüeße

Von Beginn an war ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit das Mietrecht. In zahlreichen Prozessen konnten wir hochspezialisierte Kenntnisse sammeln und weitergeben.

Bei der Begründung eines Mietverhältnisses helfen wir mit Vertragsentwürfen, die dem Zweck dienen, spätere Unklarheiten im Verlaufe des Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung zu vermeiden. Auch prüfen wir Mietverträge, um rechtzeitig auf mögliche Problembereiche hinweisen zu können.

Während des Bestehens des Mietverhältnisses beraten wir über den Umfang der Rechte und helfen bei der Durchsetzung dieser. Insbesondere bei Durchführung von Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ist eine Beratung zur Vermeidung von Nachteilen oft hilfreich. Wir prüfen daher die Rechtmäßigkeit von Modernisierungsankündigungen und helfen bei dem Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen.

Auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen kommt es häufig zu Problemen, die vornehmlich bei den Fragen der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und zur Herstellung des ursprünglichen Zustands begründet liegen. Auch in diesem Bereich geht es oft um Probleme von erheblichem wirtschaftlichen Ausmaß. Bei der einseitigen Beendigung (Kündigung) des Mietvertrages – sei es durch den Vermieter oder den Mieter – ist oft zu klären, ob die (ggf. fristlose) Kündigung wirksam ist und wie man sich dagegen wehren kann.

Zum privaten Mietrecht gehört vor allem die

  • Prüfung einer Kündigung oder Räumung,
  • Prüfung einer Mieterhöhung,
  • die Rückforderung einer Kaution,
  • sämtliche Fragen betreffend Schönheitsreparaturen und Mängel sowie
  • die Prüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.
    • Im Gewerberaummietverhältnis ist eine Beratung oder Vertretung wegen

      • einer Befristung oder vorzeitigen Vertagsbeendigung,
      • eines Optionsrechtes,
      • wegen der Umsatzsteuer oder
      • wegen des Nutzungsumfangs sowie Werbemaßnahmen anzuraten.

      Im Mietrecht vertreten wir ausschließlich die Mieterseite.

      Ihr Ansprechpartner für privates und gewerbliches Mietrecht ist Rechtsanwalt Lars Otte

Die Nebenklagevertretung umfasst die parteiliche Vertretung von Opfern von Gewalttaten im Strafverfahren.

Die Vertretung durch die Anwältin ermöglicht schon im Strafverfahren, einen Antrag auf Schmerzensgeld (Adhäsionsantrag) zu stellen.

Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Nebenklagevertretung ist Rechtsanwältin Birgitt Lüeße

Das Verkehrsrecht umfasst die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen von der Geltendmachung des Schadens bei der Versicherung des Unfallgegners bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung, aber auch die Vertretung im Bußgeld- oder Strafverfahren als Folge des Verkehrsunfalls.

Außerdem übernehmen wir für Sie auch die Vertretung von Fällen des Verkehrsstrafrechts wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Bußgeldverfahren wie Rotlichtverstoß, Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Verkehrsrecht ist Rechtsanwältin Birgitt Lüeße